DelPro Serviceportal
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Zahlungsaufforderungen, Zahlungen, Datenschutz und dem weiteren Ablauf.
Fragen zum Inkasso
Antworten auf allgemeine Fragen zu Zahlungsaufforderungen, offenen Forderungen, Zahlungen und dem weiteren Ablauf.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten. Was soll ich nun tun?
Bitte prüfen Sie die Zahlungsaufforderung sorgfältig und begleichen Sie die offene Forderung möglichst fristgerecht, um weitere Kosten zu vermeiden. Nutzen Sie hierfür bitte die von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Sollte eine Zahlung derzeit nicht möglich sein oder sollten Sie Fragen zu dem Vorgang haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung im Einzelfall möglich ist.
Sie erreichen uns telefonisch unter 030 / 322 952 1653 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie schriftlich über das Kontaktformular.
Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten?
Eine Zahlungsaufforderung kann erfolgen, wenn eine Forderung nicht oder nicht vollständig ausgeglichen wurde. In diesem Fall wurde DelPro mit der Bearbeitung des Forderungseinzugs beauftragt.
Um weitere Kosten zu vermeiden und den Vorgang möglichst zügig zu klären, empfehlen wir, die Zahlungsaufforderung zu prüfen und den offenen Betrag fristgerecht auszugleichen, sofern keine Einwendungen bestehen.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 030 / 322 952 1653 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr sowie schriftlich über das Kontaktformular.
Welche Verbindung hat DelPro mit dem Unternehmen, bei dem ich eine offene Forderung habe?
DelPro ist ein registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen und wurde von dem Unternehmen, bei dem die Forderung geltend gemacht wird, mit der Bearbeitung des Forderungseinzugs beauftragt.
Warum hat sich die offene Forderung erhöht?
Zur ursprünglichen Forderung können weitere Beträge hinzukommen, beispielsweise Mahnkosten, Inkassokosten und gegebenenfalls Zinsen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Forderung nicht fristgerecht und nicht vollständig ausgeglichen wurde.
Für die Klärung des Vorgangs ist grundsätzlich der jeweils offene Gesamtbetrag maßgeblich, der sich aus Hauptforderung, etwaigen Nebenforderungen und gegebenenfalls Zinsen zusammensetzen kann.
Soweit Zahlungen nicht zur vollständigen Tilgung der Gesamtschuld ausreichen, kann eine Verrechnung gemäß § 367 BGB erfolgen. Eine vollständige Erledigung des Vorgangs tritt daher in der Regel erst mit Ausgleich des gesamten offenen Betrages ein.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe. Warum?
In diesem Fall konnte Ihre Zahlung möglicherweise noch nicht, noch nicht fristgerecht oder nicht vollständig zugeordnet werden. Bitte senden Sie uns einen aussagekräftigen Zahlungsbeleg über das Kontaktformular zu.
Der Beleg sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
- Name des Empfängers
- Name des Einzahlers
- IBAN des Empfängers
- IBAN des Einzahlers
- Betrag
- Datum bzw. Buchungstag
- Verwendungszweck
Was passiert, nachdem ich die offene Forderung bezahlt habe?
Nach Eingang Ihrer Zahlung wird diese geprüft und, soweit möglich, Ihrem Vorgang zugeordnet. Anschließend erfolgt die weitere Bearbeitung des Vorgangs.
Sofern keine weiteren offenen Beträge bestehen und die Zahlung vollständig berücksichtigt werden konnte, kann der Vorgang aus unserer Sicht abgeschlossen werden.
Was passiert, wenn ich die Forderung nicht bezahle?
Wird eine offene Forderung nicht beglichen, können weitere Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung geprüft und gegebenenfalls eingeleitet werden. Dazu können beispielsweise das gerichtliche Mahnverfahren oder eine gerichtliche Geltendmachung gehören.
Liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Solche Maßnahmen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Kann ich die offene Forderung in Raten zahlen?
Ob eine Ratenzahlung möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit uns auf. Gerne prüfen wir, ob und unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Vereinbarung möglich ist. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt der gesamte offene Betrag weiterhin fällig.
Wie finde ich das richtige Aktenzeichen für meine Zahlung?
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung möglichst das in unserem Schreiben angegebene Aktenzeichen oder Kassenzeichen an. So kann Ihre Zahlung Ihrem Vorgang leichter zugeordnet werden. Sollten Ihnen diese Angaben nicht vorliegen, nehmen Sie bitte vor der Zahlung Kontakt mit uns auf.
Wie lange dauert es, bis meine Zahlung berücksichtigt wird?
Nach Eingang Ihrer Zahlung kann es etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis diese verbucht und Ihrem Vorgang zugeordnet wurde. Bitte berücksichtigen Sie dabei insbesondere Banklaufzeiten und Bearbeitungszeiten. Sollte Ihre Zahlung nach einigen Tagen noch nicht berücksichtigt sein, können Sie uns gerne einen Zahlungsnachweis über das Kontaktformular zusenden.
Was soll ich tun, wenn ich die Forderung nicht nachvollziehen kann?
Wenn Sie Fragen zur Forderung haben oder den Vorgang nicht nachvollziehen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schildern Sie Ihr Anliegen möglichst genau und übermitteln Sie, soweit vorhanden, relevante Unterlagen oder Nachweise. Ihr Anliegen wird dann geprüft und im Anschluss weiter bearbeitet.
Was passiert, wenn ich mein Aktenzeichen bei der Zahlung nicht angebe?
Ohne Aktenzeichen oder bei unvollständigen Angaben kann sich die Zuordnung Ihrer Zahlung verzögern. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass Sie zunächst weitere Mitteilungen zu dem Vorgang erhalten. Bitte geben Sie deshalb bei jeder Zahlung nach Möglichkeit das vollständige Aktenzeichen an.
An wen wende ich mich, wenn ich bereits direkt an den ursprünglichen Gläubiger gezahlt habe?
Wenn Sie bereits direkt an den ursprünglichen Gläubiger gezahlt haben, informieren Sie uns bitte darüber und übersenden Sie nach Möglichkeit einen entsprechenden Zahlungsnachweis. So kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Zahlung bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs berücksichtigt werden kann.
Welche Unterlagen sollte ich bei einer Anfrage mitsenden?
Damit wir Ihr Anliegen möglichst schnell prüfen können, senden Sie bitte nur die Unterlagen zu, die für den Vorgang relevant sind. Dazu können beispielsweise Zahlungsbelege, Schreiben, Verträge, Quittungen oder sonstige Nachweise gehören. Wichtig ist, dass Ihr Aktenzeichen und Ihr Anliegen eindeutig erkennbar sind.
Kann ich Unterlagen oder Nachweise online einreichen?
Ja. Sofern diese Funktion im Serviceportal oder Kontaktformular zur Verfügung steht, können Sie Unterlagen und Nachweise dort sicher an uns übermitteln. Bitte achten Sie darauf, dass die Dokumente vollständig und gut lesbar sind.
Fragen zur Wohnraummiete
Antworten auf Fragen zu Mietrückständen, Betriebskostenabrechnungen und dem Mietverhältnis.
Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung zu meiner Miete erhalten?
Eine Forderung wird in der Regel dann geltend gemacht, wenn Mietzahlungen nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe eingegangen sind oder Nachzahlungen aus einer Betriebskostenabrechnung noch offen stehen. Die genauen Details zum Mietobjekt und dem Zeitraum entnehmen Sie bitte unserem Schreiben.
Ich habe meine Betriebskostenabrechnung bereits beanstandet. Warum fordert DelPro den Betrag trotzdem ein?
Eine Beanstandung führt nicht automatisch zum Zahlungsaufschub. Bitte übersenden Sie uns eine Kopie Ihres Widerspruchs und die Antwort Ihres Vermieters. Wir prüfen dann mit unserem Auftraggeber, ob die Forderung während der Klärung ruhend gestellt werden kann.
Meine Miete wurde per Dauerauftrag überwiesen. Warum gibt es Rückstände?
Oft liegt dies an einer Mietanpassung (Indexmiete oder Staffelmiete), die im Dauerauftrag nicht aktualisiert wurde, oder an einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung. Bitte prüfen Sie Ihre Kontoauszüge gegen die im Mietvertrag vereinbarten Beträge.
Kann ich die Mietrückstände direkt mit meinem Vermieter klären?
Da DelPro bereits mit dem Einzug beauftragt wurde, ist für die Zahlungsabwicklung und die rechtliche Klärung nun DelPro Ihr Ansprechpartner. Informieren Sie uns jedoch gern, wenn Sie bereits Absprachen mit dem Vermieter getroffen haben, damit wir diese verifizieren können.
Ich bin bereits ausgezogen. Warum werden noch Forderungen gestellt?
Auch nach dem Auszug können Forderungen entstehen, zum Beispiel aus der abschließenden Betriebskostenabrechnung, für Schönheitsreparaturen oder aufgrund von Mietnachzahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Kann ich eine Ratenzahlung für meine Mietschulden vereinbaren?
Wir sind bestrebt, eine für beide Seiten tragfähige Lösung zu finden, um das Mietverhältnis nicht weiter zu belasten. Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular für einen Ratenzahlungsvorschlag oder rufen Sie uns direkt an.
Fragen zum Datenschutz
Antworten auf häufige Fragen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Ihrem Vorgang.
Warum werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um Vorgänge zu bearbeiten, Forderungen geltend zu machen, Zahlungen zuzuordnen, Anfragen zu beantworten, Nachweise zu prüfen und die Kommunikation mit betroffenen Personen zu führen.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
Welche Daten werden in meinem Vorgang verarbeitet?
Welche Daten im Einzelfall verarbeitet werden, richtet sich nach dem jeweiligen Vorgang. Hierzu können insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Akten- oder Vorgangsdaten, Forderungsdaten, Zahlungsinformationen, Kommunikationsinhalte sowie von Ihnen oder Dritten eingereichte Nachweise gehören.
Woher stammen meine Daten?
Die verarbeiteten Daten stammen in der Regel von dem jeweiligen Auftraggeber, aus dem zugrunde liegenden Sachverhalt, aus öffentlich oder zulässig zugänglichen Quellen sowie aus Ihrer Kommunikation mit uns oder von Ihnen eingereichten Unterlagen.
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung des Vorgangs, die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Sobald die Speicherung nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gelöscht oder ihre Verarbeitung eingeschränkt.
Welche Rechte habe ich in Bezug auf meine Daten?
Ihnen können nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen zustehen. Darüber hinaus kann ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde bestehen.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder zur Wahrnehmung Ihrer Datenschutzrechte können Sie sich per E-Mail an datenschutz@DelPro.de wenden.