Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Zahlungsaufforderungen, Zahlungen und dem weiteren Ablauf.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten. Was soll ich nun tun?
Bitte prüfen Sie die Zahlungsaufforderung und begleichen Sie die offene Forderung möglichst fristgerecht, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nutzen Sie hierfür die von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten.
Sollte eine Zahlung derzeit nicht möglich sein oder sollten Sie Fragen zu dem Vorgang haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Gemeinsam prüfen wir, welche Lösung im Einzelfall möglich ist.
Sie erreichen uns telefonisch unter 030 / 322 952 1653 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie schriftlich über das Kontaktformular.
Warum habe ich eine Zahlungsaufforderung erhalten?
Eine Zahlungsaufforderung erhalten Sie, wenn eine offene Forderung nicht oder nicht vollständig ausgeglichen wurde. In diesem Fall wurde die DelPro GmbH als Inkassodienstleister mit der Bearbeitung des Forderungseinzugs beauftragt.
Um weitere Kosten zu vermeiden und den Vorgang möglichst zügig abzuschließen, empfehlen wir, die offene Forderung fristgerecht zu begleichen.
Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 030 / 322 952 1653 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr sowie schriftlich über das Kontaktformular.
Welche Verbindung hat DelPro mit dem Unternehmen, bei dem ich eine offene Forderung habe?
Die DelPro GmbH ist ein beim Kammergericht Berlin registrierter Rechtsdienstleister für Inkassodienstleistungen. Wir wurden von dem Unternehmen, bei dem die offene Forderung besteht, mit dem Forderungseinzug beauftragt.
Warum hat sich die offene Forderung erhöht?
Zur ursprünglichen Forderung können weitere Beträge hinzukommen, etwa Mahnkosten, Inkassokosten und Zinsen. Diese entstehen, wenn die Forderung nicht fristgerecht und nicht vollständig ausgeglichen wurde.
Damit der Vorgang abgeschlossen werden kann, ist grundsätzlich der vollständige offene Gesamtbetrag einschließlich etwaiger Kosten und Zinsen zu begleichen.
Zahlungen, die nicht zur vollständigen Tilgung der Gesamtschuld ausreichen, werden gemäß § 367 BGB grundsätzlich zunächst auf Zinsen und Kosten angerechnet. Eine vollständige Erledigung tritt daher in der Regel erst mit Ausgleich des gesamten offenen Betrages ein.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe. Warum?
In diesem Fall konnte Ihre Zahlung möglicherweise noch nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig zugeordnet werden. Bitte senden Sie uns einen aussagekräftigen Zahlungsbeleg über das Kontaktformular zu.
Der Beleg sollte möglichst folgende Angaben enthalten:
- Name des Empfängers
- Name des Einzahlers
- IBAN des Empfängers
- IBAN des Einzahlers
- Betrag
- Datum bzw. Buchungstag
- Verwendungszweck
Was passiert, nachdem ich die offene Forderung bezahlt habe?
Nach Eingang und Zuordnung Ihrer Zahlung wird der Vorgang entsprechend bearbeitet. Unser Auftraggeber wird über den Zahlungseingang informiert. Sofern keine weiteren offenen Beträge bestehen, ist der Inkassovorgang aus unserer Sicht damit abgeschlossen.
Was passiert, wenn ich die Forderung nicht bezahle?
Wird eine offene Forderung nicht beglichen, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dazu können beispielsweise das gerichtliche Mahnverfahren oder eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung gehören.
Liegt bereits ein Vollstreckungstitel vor, kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Solche Maßnahmen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Diese lassen sich häufig durch eine frühzeitige Klärung oder Zahlung vermeiden.
Ich habe von DelPro eine SMS erhalten. Kann das sein?
Ja. In bestimmten Fällen nutzen wir auch SMS, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und auf einen bestehenden Vorgang hinzuweisen.
Wenn Sie Fragen zu einer erhaltenen SMS haben oder weitere Informationen benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sie erreichen uns telefonisch unter 030 / 322 952 1653 von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr sowie schriftlich über das Kontaktformular.
Wie finde ich das richtige Aktenzeichen für meine Zahlung?
Bitte geben Sie bei jeder Zahlung unbedingt das in unserem Schreiben angegebene Aktenzeichen oder Kassenzeichen an. Nur so kann Ihre Zahlung Ihrem Vorgang eindeutig zugeordnet werden.
Sollten Sie das Aktenzeichen nicht zur Hand haben, nehmen Sie bitte vor der Zahlung Kontakt mit uns auf.
Wie lange dauert es, bis meine Zahlung berücksichtigt wird?
Nach Eingang Ihrer Zahlung kann es etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis diese verbucht und Ihrem Vorgang zugeordnet wurde. Bitte berücksichtigen Sie dabei die üblichen Bearbeitungs- und Banklaufzeiten.
Sollte Ihre Zahlung nach einigen Tagen noch nicht berücksichtigt sein, können Sie uns gerne einen Zahlungsnachweis über das Kontaktformular zusenden.
Kann ich die offene Forderung in Raten zahlen?
Ob eine Ratenzahlung möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit uns auf. Gemeinsam prüfen wir, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ratenzahlung vereinbart werden kann.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung bleibt der gesamte offene Betrag weiterhin fällig.
Was soll ich tun, wenn ich die Forderung nicht nachvollziehen kann?
Wenn Sie Fragen zur Forderung haben oder den Vorgang nicht nachvollziehen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Schildern Sie Ihr Anliegen möglichst genau und übermitteln Sie, soweit vorhanden, relevante Unterlagen.
Wir prüfen Ihr Anliegen und informieren Sie über das weitere Vorgehen.
Was passiert, wenn ich mein Aktenzeichen bei der Zahlung nicht angebe?
Ohne Aktenzeichen oder mit unvollständigen Angaben kann sich die Zuordnung Ihrer Zahlung verzögern. Dadurch kann es vorkommen, dass Sie weiterhin Schreiben zu dem Vorgang erhalten, obwohl bereits gezahlt wurde.
Bitte geben Sie deshalb bei jeder Zahlung das vollständige Aktenzeichen an.
An wen wende ich mich, wenn ich bereits direkt an den ursprünglichen Gläubiger gezahlt habe?
Wenn Sie bereits direkt an den ursprünglichen Gläubiger gezahlt haben, informieren Sie uns bitte darüber und übersenden Sie nach Möglichkeit einen entsprechenden Zahlungsnachweis.
So kann geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Zahlung bei der Bearbeitung Ihres Vorgangs zu berücksichtigen ist.